Allgemeine Geschäftsbedingungen
„THE GROW MATCH Forum GmbH”
 Stand: 8. Juli 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Die THE GROW MATCH Forum GmbH, Buntspeicher Sachsen, Speicherstr. 1, 08927 Zwönitz, vertr. d. d. Geschäftsführer Jannis Brendel (nachfolgend „THE GROW MATCH" oder „Betreiberin" genannt) bietet Unternehmen und Führungspersönlichkeiten ein exklusives Netzwerkformat an. Im Rahmen der Firmenmitgliedschaft THE GROW MATCH Forum (nachfolgend „MATCHMAKER-Mitgliedschaft") erhalten Mitglieder Zugang zu verschiedenen Veranstaltungen, Formaten und exklusiven Leistungen im Bereich Business-Matchmaking, Sichtbarkeit und Netzwerk-entwicklung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen THE GROW MATCH und ihren Kunden (nachfolgend „Matchmaker" genannt) über die Inanspruchnahme der Leistungen im Rahmen der MATCHMAKER-Mitgliedschaft.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Matchmaker finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Gegenstand des Vertrags
2.1 Die Betreiberin bietet mit der MATCHMAKER-Mitgliedschaft ein exklusives Leistungsangebot für Unternehmen und Führungspersönlichkeiten, das darauf ausgerichtet ist, den persönlichen Zugang zu hochwertigen geschäftlichen Kontakten, Sichtbarkeit auf relevanten Business-Bühnen sowie Austausch innerhalb eines kuratierten Netzwerks zu ermöglichen.
2.2 Ziel der MATCHMAKER-Mitgliedschaft ist es, den Matchmakern durch gezielte Begegnungen, Pitch-Formate, Netzwerkveranstaltungen, digitale Sichtbarkeit und Zugang zu exklusiven Events neue Geschäftschancen, Kooperationsmöglichkeiten und vertrauensvolle Empfehlungen zu eröffnen.
2.3 Die Betreiberin stellt hierfür eine Plattform bereit, über welche die Matchmaker Zugang zu verschiedenen Formaten, Tools und Vorteilen erhalten. Dazu gehören insbesondere moderierte Matchmaking-Veranstaltungen, persönliche Präsentationsmöglichkeiten („Pitchmatches"), Community-Formate sowie exklusive Vorzugsangebote bei Partnern.
2.4 Die genaue Ausgestaltung der in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen ergibt sich aus Ziffer 3 dieser AGB.
3. Leistungen der Betreiberin
3.1 Im Kalenderjahr 2025 ermöglicht die Betreiberin jedem Matchmaker die Teilnahme an drei ganztägigen Forenveranstaltungen. Diese beinhalten ein hochwertiges Tagesprogramm inklusive Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Snack. Das Match-Galadinner ist nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten und kann – bei Verfügbarkeit – separat gebucht werden.
3.2 Ab dem Kalenderjahr 2026 stellt die Betreiberin den Matchmakern die Teilnahme an mindestens sechs Forenveranstaltungen jährlich in Aussicht. Die genauen Termine, Orte und Inhalte dieser Veranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Veranstaltungen oder auf bestimmte Veranstaltungsorte besteht nicht.
3.3 Im Rahmen ausgewählter Foren erhalten Matchmaker die Möglichkeit, sich im Rahmen eines sogenannten „Pitchmatches" auf der Bühne in einem 60-sekündigen Kurzvortrag zu präsentieren. Die Auswahl der Pitchslots erfolgt nach Ermessen der Betreiberin unter Berücksichtigung des Veranstaltungsformats und des verfügbaren Programms.
3.4 Nach dem Pitch stellt die Betreiberin jedem präsentierenden Matchmaker eine individuelle Matchmaking Card zur Verfügung, die dem Auditorium zur gezielten Kontaktaufnahme und Geschäftsanbahnung dient.
3.5 Darüber hinaus erhalten die Matchmaker ein digitales Signet zur Verfügung gestellt, das sie während der Dauer der Mitgliedschaft auf ihrer eigenen Website sowie auf Social-Media-Plattformen wie LinkedIn nutzen können, um ihre Mitgliedschaft bei THE GROW MATCH sichtbar zu machen.
3.6 Die Betreiberin lädt die Matchmaker regelmäßig zu Matchdinnern, Matchlunches sowie lokalen Matchingpoints (z. B. in Wien, München oder Zürich) ein. Diese Formate dienen dem vertieften Austausch im kleinen Kreis und sind grundsätzlich im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Teilnahme kann in Einzelfällen eine gesonderte Anmeldung oder Einladung erfordern.
3.7 Matchmaker erhalten Zugang zu exklusiven Rabattaktionen bei Partnerunternehmen und Sponsoren der Betreiberin. Die entsprechenden Rabattcodes oder Vorteile werden zentral durch THE GROW MATCH verwaltet und digital übermittelt.
3.8 Die Betreiberin ist berechtigt, einzelne Formate oder Bestandteile des Leistungsangebots weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern dadurch der Gesamtcharakter und Wert der Mitgliedschaft nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Pflichten des Matchmakers
4.1 Die Matchmaker verpflichten sich, die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken im Sinne der Netzwerkpflege und Geschäftsanbahnung zu nutzen.
4.2 Der Missbrauch von Daten oder Netzwerkzugängen sowie jede Form wettbewerbswidriger Abwerbung ist untersagt.
4.3 Der Matchmaker verpflichtet sich, etwaige Rabattcodes oder Vorteile nur persönlich und im Einklang mit den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Partner einzusetzen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Für die MATCHMAKER-Mitgliedschaft fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 7.250 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 2.000 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Die Zahlung erfolgt mit Vertragsschluss ausschließlich über elektronische Zahlungsmittel (Kreditkarte, PayPal) oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat. Eine Zahlung per Überweisung nach Rechnungsstellung ist nicht möglich.
5.3 Für bestimmte Zeiträume (z. B. Sonderaktionen für befreundete Clubs) können abweichende Beitragskonditionen gelten. Diese werden vor Vertragsschluss gesondert vereinbart und dokumentiert.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Der Vertrag tritt mit dem Zugang der Bestätigung beim Matchmaker durch THE GROW MATCH in Kraft. Mit Zugang der Bestätigung beginnt das jeweilige erste Beitragsjahr. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. Der Vertrag kann beiderseitig mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende eines Beitragsjahres ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende des zweiten vollständigen Beitragsjahres.
6.2 Die Kündigung hat schriftlich mit eingeschriebenen Brief zu erfolgen und ist an die Geschäftsadresse von THE GROW MATCH zu richten. Eine Kündigung per E-Mail ist ausgeschlossen.
6.3 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für die Betreiberin ist ein solcher wichtiger Grund gegeben, wenn der Matchmaker gegen seine Pflichten gem. Ziff. 4.1 und 4.2 verstößt.
7. Vertraulichkeit
7.1 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die durch die Betreiberin oder dessen Beschäftigten oder Vertrags- bzw. Geschäftspartner im Rahmen des Vertragsverhältnis über sich oder Dritte jeweils zur Verfügung gestellten internen Informationen und Daten in der Regel vertraulich zu behandeln sind, soweit sie nicht bereits als Geschäftsgeheimnis vom Anwendungsbereich des Gesetztes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) erfasst sind. Der Matchmaker verpflichtet sich, vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrags lediglich im Rahmen der Nutzung der Leistungen und Vorteile des Vertragsverhältnisses zu verwenden und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.
7.2 Von der Geheimhaltung ausgeschlossen sind lediglich solche Informationen, die (I) allgemein oder in den jeweiligen Geschäftskreisen öffentlich sind, (II) ohne Offenbarung durch den Matchmaker Dritten bekannt sind oder werden, (III) dem Matchmaker nachweislich schon vor Überlassung bekannt waren oder (IV) dem Matchmaker durch Dritte ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht und ohne erkennbare Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung offenbart wurden oder werden.
7.3 Die Regelungen dieser Ziffer 6 gelten über den Zeitpunkt für weitere drei (3) Jahre nach der Beendigung dieses Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die Pflicht zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere gemäß dem GeschGehG, bleibt unberührt.
8. Haftung der Betreiberin
8.1 Für eine Haftung der Betreiberin auf Schadensersatz gelten die folgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
8.2 Die Betreiberin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.3 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin lediglich bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftung gemäß Satz 1 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Die Haftung der Betreiberin nach gesetzlich zwingendem Recht, bspw. bei Garantiezusagen oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen unberührt.
8.5 Eine weitere Haftung der Betreiberin über die vorstehenden Ziffern 8.2 bis 8.4 hinaus ist ausgeschlossen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Die Betreiberin verpflichtet sich gegenüber dem Matchmaker zur strikten Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie stellt sicher, dass sämtliche personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten des Matchmakers sind in der Datenschutzerklärung der Betreiberin abrufbar, die unter www.the-match-forum.com/datenschutz einsehbar ist.
9.2 Die Betreiberin verpflichtet sich, sämtliche von ihr beauftragten Dienstleister, insbesondere eingeschaltete Institute sowie etwaige Subunternehmen, die im Rahmen der Zertifizierung tätig werden, zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Wahrung der Vertraulichkeit hat nach denselben Maßgaben zu erfolgen, wie sie in der Vertraulichkeitsvereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. Ziff. 7 geregelt ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Landshut. Vorgenannte Gerichtsstandsvereinbarung soll auch für den Fall geschlossen werden, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
10.4 Die Betreiberin behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn dies aufgrund von Rechts- bzw. Gesetzesänderungen bzw. durch regulatorische Anforderungen erforderlich sein sollte. Darüber hinaus gehende Änderungen dieser Geschäftsbedingungen erfolgen nur mit Zustimmung der Matchmaker, wobei die Betreiberin den Matchmaker solche Änderungen wie spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Geschäftsbedingungen per E-Mail mitteilt und auf die beabsichtigten Änderungen hinweist. Die Matchmaker sind angehalten, innerhalb eines (1) Monats nach Empfang in Textform zu erklären, ob sie die geänderten Geschäftsbedingungen annehmen oder ihnen widersprechen. Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen können im Internet unter www.the-match-forum.com/agb abgerufen werden.
10.5 Die Vertragssprache im Vertragsverhältnis ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.
